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Die Individualbesteuerung kann mehr Frauen in den Arbeitsmarkt bringen – doch die geschätzte Wirkung ist bescheiden

Das Gesundheitswesen gehört zu den Branchen mit hohem Frauenanteil und Knappheit an Arbeitskräften. (Adobe Stock)

Die Individualbesteuerung kann mehr Frauen in den Arbeitsmarkt bringen – doch die geschätzte Wirkung ist bescheiden

Wirtschaft

17.2.2026 | nzz.ch

Die Individualbesteuerung kann mehr Frauen in den Arbeitsmarkt bringen – doch die geschätzte Wirkung ist bescheiden

Aus ökonomischer Sicht ist der Zusatzanreiz zur Erwerbstätigkeit das Kernargument für die Individualbesteuerung.

Steuerreformen für Privathaushalte haben an der Urne gute Chancen, wenn es deutlich mehr Steuersenkungen als Steuererhöhungen gibt: Nach diesem Grundsatz ist die Abstimmungsvorlage zur Individualbesteuerung ausgestaltet. Gemäss Bundesschätzung dürfte die Steuerrechnung als Folge der Reform für rund die Hälfte der Steuerpflichtigen sinken und «nur» für etwa 14 Prozent steigen.

Zu den Gruppen mit besonders vielen Profiteuren zählen die Rentner, die Doppelverdiener-Ehepaare mit relativ gleichmässiger Einkommensverteilung sowie generell Personen mit relativ tiefen Einkommen. Oft Mehrbelastungen gibt es bei Einverdiener-Ehepaaren und generell bei hohen Einkommen. Die Sache ist unübersichtlich, weil mehrere Reformelemente mit zum Teil gegenläufigen Wirkungen zusammenspielen: die Einführung der Individualbesteuerung, der Wegfall des Zweitverdiener-Abzugs, die Abschaffung des Verheirateten-Tarifs, eine tendenziell steilere Tarifprogression und Änderungen beim Kinderabzug.

Ohne Berücksichtigung möglicher Verhaltensänderungen rechnet der Bund mit Einnahmeneinbussen bei der direkten Bundessteuer als Folge der Reform von etwa 630 Millionen Franken pro Jahr. Gemessen an den Gesamteinnahmen des Bundes aus der Einkommenssteuer für natürliche Personen von brutto etwa 15 Milliarden Franken pro Jahr entspricht das einer Steuersenkung von etwas über 4 Prozent.

Zweitverdiener im Fokus

Eine Senkung der Einkommenssteuer kann den Anreiz zur Erwerbsarbeit erhöhen – weil es sich eher lohnt, mehr zu arbeiten. Das ist denn auch ein Kernargument von Befürwortern der Individualbesteuerung. Ein möglicher gegenläufiger Effekt: Bekommt man netto nach Steuern mehr pro Arbeitsstunde, muss man weniger arbeiten, um ein bestimmtes Einkommensziel zu erreichen. Typischerweise überwiegt jedoch der erstgenannte Anreizeffekt. Das Ausmass ist unklar, und die Wirkungen können je nach Geschlecht und Haushaltstyp sehr unterschiedlich sein.

Ein gängiger Befund aus der internationalen Forschungsliteratur: In Paarhaushalten reagieren Zweitverdiener typischerweise stärker auf die Änderung der Arbeitsanreize als Erstverdiener – dies auch darum, weil Erstverdiener oft schon Vollzeit arbeiten. Als Erstverdiener gilt die Person im Haushalt mit dem höheren Einkommen – das ist in den meisten Fällen immer noch der Mann.

Die Individualbesteuerung bringt eine deutliche Entlastung für viele verheiratete Zweitverdiener. Denn mit der separaten Besteuerung beginnt die Tarifprogression für sie künftig bei null und nicht beim Einkommensniveau des Erstverdieners (minus Zweitverdiener-Abzug). Entscheidend für die Anreizwirkung ist dabei der Grenzsteuersatz – die zusätzliche Steuerbelastung auf zusätzlichem Einkommen. Hier eine Beispielrechnung des Bundes, ausgehend von einem Ehepaar mit Ersteinkommen von 100 000 Franken und Zweiteinkommen von 40 000 Franken: Bei Erhöhung des Zweiteinkommens um 5000 Franken fällt mit der Reform die zusätzliche Steuerbelastung auf Bundesebene von 7,5 auf 1,5 Prozent.

Die Schätzungen der internationalen Forschungsliteratur zur Stärke der Reaktionen auf die Veränderung von Arbeitsanreizen gehen zum Teil deutlich auseinander. Deshalb arbeitete die Eidgenössische Steuerverwaltung bei ihren Berechnungen zu den Folgen der Reform mit Bandbreiten. Bei verheirateten Zweitverdienern unterstellte die Steuerverwaltung folgende Bandbreite: Steigt der Lohn nach Steuern um 10 Prozent, arbeiten die Betroffenen um 2 bis 9 Prozent mehr (im Jargon: die «Elastizität» beträgt 0,2 bis 0,9). Bei verheirateten Erstverdienern beträgt die unterstellte Elastizität nur 0 bis 0,3 und bei den Alleinstehenden 0,1 bis 0,4.

Auf dieser Basis schätzt der Bund, dass als Folge der Reform umgerechnet auf Vollzeiterwerbstätige 2400 bis 10 400 Personen zusätzlich in den Arbeitsmarkt kommen – mit der mittleren Schätzung wären es 6400. Das wären vor allem Zweitverdiener und damit grossenteils Frauen. Bei den verheirateten Erstverdienern und den Alleinstehenden wäre per saldo eher mit einem kleinen Minus zu rechnen.

Nur kleine Kompensation

Angesichts methodischer Schwierigkeiten sind solche Schätzungen nur als mögliche grobe Grössenordnung zu betrachten. Die Gesamtreform erscheint aus Sicht des Bundes relativ teuer: Die geschätzte Einnahmeneinbusse bei der direkten Bundessteuer liegt gemessen an der mittleren Schätzung bei jährlich etwa 100 000 Franken pro zusätzlicher Arbeitsstelle.

Laut den Bundesschätzungen liessen sich mit einer Reform ohne Einbussen für den Bund rund 90 Prozent der geschätzten Arbeitsanreize aus der Abstimmungsvorlage realisieren. Doch an der Urne hätte es eine Vorlage mit ebenso grossen Steuererhöhungen wie Steuersenkungen deutlich schwerer.

Die genannten Schätzungen zu den Folgen für die Bundeskasse berücksichtigen noch nicht, dass die zusätzlichen Arbeitsplätze zusätzliche Steuererträge bringen. Hier sei für die neuen Stellen ein Jahreslohn von durchschnittlich 80 000 Franken angenommen (nahe beim mittleren Lohn in der Schweiz). Bei einer durchschnittlichen Bundessteuerbelastung von 8 Prozent auf diesen Zusatzlöhnen ergäbe dies Mehreinnahmen via direkter Bundessteuer von 15 bis 65 Millionen Franken pro Jahr. Dies würde aber nur einen kleinen Teil der Einbussen aus den Steuersenkungen kompensieren.

So müsste der Bund zunächst seine Einbussen durch Ausgabenkürzungen oder Zusatzsteuern kompensieren. Andererseits könnten die zusätzlichen Lohneinkommen mittelfristig via Konsum und Investitionen eine wirtschaftliche Belebung und damit weitere Steuererträge bringen. Die Gesamtwirkung ist unklar.

Viel hängt von Kantonen ab

Unabhängig davon fallen angesichts der umgerechnet 4,3 Millionen Vollzeitstellen in der Schweiz einige tausend Zusatzstellen nicht sehr stark ins Gewicht. Viel hängt indes davon ab, wie die Kantone die Individualbesteuerung umsetzen würden. Die Einkommenssteuern bei Kantonen und Gemeinden machen insgesamt mehr als das Dreifache der Bundessteuer aus. Deshalb könnte auch der Arbeitsmarkteffekt bedeutend grösser sein. Der Bund schätzt den möglichen Beschäftigungseffekt der Reform auf allen Staatsebenen zusammen auf 10 000 bis 44 000 Vollzeitstellen. Doch auch die kurzfristigen Einnahmeneinbussen des Staats könnten deutlich höher sein als beim Bund alleine.

Unklar ist überdies, ob zusätzliche Arbeitsanreize bei den Frauen künftig noch ähnlich stark wirken wie in der Vergangenheit. Zu den möglichen Bremsklötzen zählen etwa der gestiegene Wohlstand, geänderte Präferenzen und das sinkende Potenzial für weitere Beschäftigungszunahmen der Frauen. Eine Studie von 2024 aus Norwegen stellte zunächst in einem internationalen Literaturüberblick fest, dass die Reaktionsstärke tendenziell abgenommen habe. In ihrer eigenen Analyse für Norwegen orteten die Autoren die gleiche Tendenz; als wichtigsten Grund nennen sie das gestiegene Lohnniveau.

In der Schweiz ist die Erwerbsbeteiligung der 25- bis 64-jährigen Frauen mit rund 80 Prozent im europäischen Vergleich hoch – etwa sieben Prozentpunkte höher als im EU-Mittel. Doch auch die Teilzeitquote ist in der Schweiz eine der höchsten in Europa. Das durchschnittliche Pensum der erwerbstätigen Frauen lag 2025 bei rund 68 Prozent; bei den Männern waren es knapp 87 Prozent. Es gibt immer noch Luft nach oben, doch diese mag dünner werden.

Bremse für Einwanderer?

Ob die zusätzliche Erwerbstätigkeit der Frauen zu einer entsprechenden Erhöhung der Gesamtbeschäftigung führt, ist unklar. In gewissen Fällen könnte bei Paaren die erhöhte Erwerbstätigkeit der Frau durch eine Pensumsreduktion des Mannes (teil-)kompensiert werden. Denkbar ist auch, dass die erhöhte Erwerbstätigkeit der Inländer zum Teil durch eine Reduktion der Einwanderung kompensiert wird.

Letzteres wäre ein populäres Argument für die Individualbesteuerung. Dessen praktische Bedeutung hängt vor allem von zwei Fragen ab: Inwieweit ähneln die Profile der zusätzlich erwerbstätigen Inländer den Profilen der potenziellen Einwanderer? Und wie stark erhöht die zusätzliche Erwerbstätigkeit im Inland via Anstieg von Einkommen und Konsum die Nachfrage nach weiteren Arbeitskräften? Zu beiden Fragen liegen keine schlüssigen Antworten vor.

Hansueli Schöchli, «Neue Zürcher Zeitung»

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