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16 bis 25 Prozent der Arbeitnehmer in der Schweiz haben ein Konkurrenzverbot

Viele Arbeitnehmer haben in ihrem Vertrag eine Konkurrenzverbotsklausel. (Adobe Stock)

16 bis 25 Prozent der Arbeitnehmer in der Schweiz haben ein Konkurrenzverbot

Wirtschaft

10.2.2026 | nzz.ch

16 bis 25 Prozent der Arbeitnehmer in der Schweiz haben ein Konkurrenzverbot

Der Bund legt eine Serie von Studien zum Wettbewerb vor – mit zum Teil überraschenden Resultaten.

Wettbewerb ist kein Selbstzweck. Er strengt an, fördert aber auch Innovation und Wohlstand. Das ist nicht nur Theorie. Die internationale Forschungsliteratur der letzten Jahrzehnte zeigt deutliche Zusammenhänge zwischen Wettbewerb und Wohlstand. Darum ist die Wettbewerbspflege ein zentrales Element der Wirtschaftspolitik in der Schweiz wie auch anderswo.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat diese Woche ein Bündel von externen Studien zu diversen Aspekten des Wettbewerbs vorgelegt. Ein Gesamtbild zur Wettbewerbsintensität in der Schweiz von 2009 bis 2020 liefert die Arbeit des Berliner Beratungsinstituts DIW Econ. Dies anhand von Kriterien wie Marktkonzentration, Margen der Firmen, Aussenhandelsverflechtung, Ausmass von Markteintritten und -austritten sowie Innovation. Kernbefund: Im europäischen Vergleich sei die Wettbewerbsintensität überdurchschnittlich, und ein genereller Trend im Untersuchungszeitraum in die eine oder andere Richtung sei nicht ersichtlich.

Konkreter ist die Analyse des Basler Beratungsbüros BSS zu den Folgen des Schweizer Zollabbaus auf die Konsumentenpreise im Inland. Die Schweiz hat auf Anfang 2024 alle Importzölle jenseits von Landwirtschafts- und Fischereiprodukten abgeschafft (Industriezölle). Im Mittel hatten die Industriezölle zuvor nur 1 bis 2 Prozent des Produktionswerts ausgemacht, doch bei einzelnen Gütern konnten es auch 10 Prozent oder mehr sein. Die Aufhebung der Zölle senkte bei betroffenen Firmen auch Bürokratiekosten. Zudem war tendenziell stärkerer Wettbewerb zu erwarten, was eine zusätzliche Preisdämpfung versprach.

Zollabbau hat gewirkt

Laut der BSS-Analyse sind die Einsparungen durch den Zollabbau bei den Konsumenten angekommen. Die mittlere Schätzung für die jährliche Entlastung pro Haushalt liegt bei rund 180 Franken. Hochgerechnet auf alle Haushalte entspricht dies etwa 720 Millionen Franken pro Jahr. Das liegt sogar über den Schweizer Gesamteinnahmen aus den Industriezöllen 2022 von rund 680 Millionen Franken – wovon etwa 70 Prozent auf Konsumgüter entfielen. Laut den Studienautoren kann auch der Zollabbau bei den Vorleistungs- und Investitionsgütern indirekt die Preise bei Konsumgütern senken. Das Gleiche gelte für den Wegfall von Bürokratiekosten bei den Firmen sowie für den möglicherweise verstärkten Wettbewerb.

Doch die Schätzunsicherheiten sind gross. Deshalb sind die Zahlen zu den Einsparungen für Konsumenten nur als sehr grobe Grössenordnung zu betrachten. Als Basis der Schätzung diente ein statistisches Verfahren, das die Preisveränderungen in der Schweiz in den zwölf Monaten nach der Zollabschaffung mit den Preisveränderungen in einer Ländergruppe vergleicht, die vor dem Stichtag eine ähnliche Preisentwicklung wie die Schweiz hatte.

Die Entwicklung der Importpreise deutet laut der Studie darauf hin, dass ausländische Exporteure den Wegfall der Schweizer Importzölle nicht durch höhere Exportpreise kompensiert haben. Auch die Unternehmensbefragung durch die Studienautoren zeigt ein positives Bild. So meldeten zum Beispiel 58 Prozent der befragten Einkäufer tiefere Preise als Folge des Zollabbaus; in vielen der Fälle waren die Effekte indes gering.

Ohne Reue

«Die Studie hat gezeigt, dass die Abschaffung (der Industriezölle) gewirkt hat», sagt der Seco-Ökonom Ronald Indergand, der Anfang März Chefökonom des Bundes wird. Doch hat es das Seco angesichts von schwierigen Verhandlungen mit den USA und mit anderen Ländern nicht bereut, dass die Schweiz die Industriezölle einseitig abschaffte und damit Verhandlungsmasse preisgab? «Die Abschaffung hat neue Vereinbarungen nicht verhindert», sagt Indergand dazu: «Wir hatten in den letzten Jahren einen Lauf in Sachen Handelsabkommen, zum Beispiel mit Indien und den Mercosur-Staaten.» Mit den USA gab es im vergangenen Jahr eine gemeinsame Absichtserklärung zum Zollstreit. Die offiziellen Verhandlungen zur Umsetzung der Absichtserklärung laufen dieses Frühjahr an.

Eingeschränkte Mobilität

Aufhorchen liess zudem eine Analyse des Ländervereins OECD zu Wettbewerbseinschränkungen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt. Dabei ging es nicht um Gesamtarbeitsverträge oder Mindestlöhne, sondern um die Verbreitung von wettbewerbshemmenden Klauseln in Schweizer Arbeitsverträgen. Basis der Analyse waren Umfragen bei gut 2100 Arbeitnehmern und bei rund 400 Arbeitgebern der Privatwirtschaft.

Überraschend scheint die relativ starke Verbreitung von Vertragsklauseln, die es dem Arbeitnehmer verbieten, während eines bestimmten Zeitraums nach einer Kündigung bei Konkurrenten anzuheuern. In der Angestelltenbefragung sagten 19 Prozent, dass sie «sicher» eine solche Klausel im Arbeitsvertrag hätten. Weitere 24 Prozent sagten, dies sei «wahrscheinlich». Gemessen an den Antworten der Arbeitgeber haben 16 bis 25 Prozent der Angestellten eine Konkurrenzverbotsklausel. Laut der OECD gelten die Klauseln oft für ein Jahr oder weniger.

Gemäss der Studie sind nicht nur hohe Kader und spezialisierte Fachkräfte betroffen, sondern auch viele Arbeitnehmer im mittleren und unteren Segment. Laut Obligationenrecht sind Konkurrenzverbotsklauseln nur dann verbindlich, wenn der Arbeitnehmer Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse hat und die Verwendung dieser Kenntnisse den Arbeitgeber erheblich schädigen könnte. Das Verbot ist «angemessen zu begrenzen». Die OECD vermutet, dass viele Konkurrenzverbotsklauseln in der Schweiz mangels Erfüllung der rechtlichen Bedingungen gar nicht anwendbar wären.

Analysen in anderen Ländern deuten laut der OECD auf eine ähnlich starke Verbreitung solcher Klauseln wie in der Schweiz. Die Behinderung der Mobilität der Arbeitnehmer kann für den Wettbewerb und die Effizienz des Arbeitsmarkts schädlich sein, wie die OECD andeutet. Ob die Praxis in der Schweiz ein generelles Problem darstellt, ist aber unklar. «Ob es hier Handlungsbedarf gibt, kann ich noch nicht sagen», sagt Ronald Indergand vom Seco: «Aber es könnte sich lohnen, das näher anzuschauen.»

Hansueli Schöchli, «Neue Zürcher Zeitung»

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