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Geschäftskonto eröffnen: Die praktische Checkliste für Gründerinnen und Gründer in der Schweiz

Ein separates Geschäftskonto erleichtert die Buchhaltung und schafft Transparenz. (Postfinance)

Geschäftskonto eröffnen: Die praktische Checkliste für Gründerinnen und Gründer in der Schweiz

Finanzen

31.8.2026 | PostFinance Business-Blog

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Geschäftskonto eröffnen: Die praktische Checkliste für Gründerinnen und Gründer in der Schweiz

Die Wahl der Rechtsform entscheidet in der Schweiz massgeblich darüber, welche Anforderungen an ein Geschäftskonto gestellt werden. Eine Checkliste in zehn Schritten.

Bei der Gründung eines Unternehmens gibt es zahlreiche organisatorische Fragen zu klären. Eine davon ist die Einrichtung des Geschäftskontos. Welche Anforderungen dabei gelten, hängt unter anderem von der Rechtsform ab. Braucht eine Einzelfirma zwingend ein separates Konto? Wann ist ein Kapitaleinzahlungskonto notwendig? Welche Dokumente verlangt die Bank? Und welche Rolle spielen Zahlungsverkehr und künftiges Wachstum bei der Wahl des Kontos? Die folgende Checkliste gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Die zentralen Aspekte in Kürze

  • Ein separates Geschäftskonto sorgt für eine klare Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen.
  • Zudem sind die Anforderungen an die Kontoeröffnung je nach Rechtsform unterschiedlich.
  • Bei der Neugründung einer GmbH oder AG ist zunächst ein Kapitaleinzahlungskonto notwendig.
  • Vollständige Unterlagen und klar definierte Zuständigkeiten erleichtern die Kontoeröffnung erheblich.
  • Bei der Auswahl des Kontos sollten auch zukünftige Anforderungen an Zahlungsverkehr und Finanzprozesse berücksichtigt werden.

Pflicht oder Empfehlung beim Geschäftskonto

Ob ein separates Geschäftskonto notwendig ist, hängt von der Rechtsform und der konkreten Geschäftstätigkeit ab. Für eine GmbH und AG gehört ein Geschäftskonto zum laufenden Geschäftsbetrieb. Bei einer Einzelfirma ist ein separates Konto grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Trotzdem ist eine Trennung der privaten und geschäftlichen Finanzen auch hier sinnvoll.

Sie schafft Transparenz bei Einnahmen und Ausgaben, erleichtert die Buchhaltung und vereinfacht die Zusammenarbeit mit dem Treuhandbüro. Gleichzeitig wird deutlich, welche finanziellen Mittel dem Unternehmen und welche der Privatperson zuzuordnen sind.

Rechtsform entscheidet über den Ablauf

Je nach Rechtsform gelten unterschiedliche Anforderungen an das Geschäftskonto und die Gründung. Während bei einer Einzelfirma kein Mindestkapital erforderlich ist und ein separates Geschäftskonto zwar empfohlen, aber nicht vorgeschrieben wird, gehören bei einer GmbH oder AG sowohl ein Geschäftskonto als auch weitere formale Schritte zum Gründungsprozess. Die wichtigsten Unterschiede zeigt die folgende Übersicht.

Kriterium Einzelfirma GmbH AG
Geschäftskonto Empfehlenswert, aber grundsätzlich nicht zwingend Für den Geschäftsbetrieb erforderlich Für den Geschäftsbetrieb erforderlich
Kapitaleinzahlungskonto Nicht erforderlich Bei Neugründung erforderlich Bei Neugründung erforderlich
Mindestkapital Keines 20'000 Franken 100'000 Franken, davon mindestens 50'000 Franken liberiert
Handelsregister Grundsätzlich ab 100'000 Franken Jahresumsatz obligatorisch Bestandteil der Gründung Bestandteil der Gründung

Zehn Schritte zum Geschäftskonto

Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich je nach Bank und Unternehmenssituation. Wer die wichtigsten Fragen bereits vor dem Antrag klärt, kann den Prozess effizienter gestalten.

  1. Rechtsform bestimmen
  2. Ausweisdokumente bereithalten
  3. Unternehmensinformationen zusammentragen
  4. Vorgehen für den Handelsregisterauszug klären
  5. Kapitaleinzahlungskonto eröffnen (bei GmbH oder AG in Gründung)
  6. Zeichnungsberechtigungen festlegen
  7. Vorgaben zu Firmen- und Wohnsitz prüfen
  8. Identitätsprüfung vorbereiten
  9. Anforderungen an den Zahlungsverkehr definieren
  10. Künftige Entwicklung bei der Kontowahl berücksichtigen

1. Die Wahl der Rechtsform

Die Rechtsform bestimmt unter anderem Haftung, Kapitalanforderungen und den Gründungsprozess. Sie wirkt sich auch darauf aus, wie die Kontoeröffnung abläuft.

Für eine Einzelfirma ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Bei einer GmbH beträgt das Stammkapital 20'000 Franken. Eine AG muss mindestens über ein Aktienkapital von 100'000 Franken verfügen, von dem mindestens 50'000 Franken liberiert sein müssen. Bei der Neugründung einer GmbH oder AG wird das Gründungskapital zunächst auf ein Kapitaleinzahlungskonto eingezahlt. Nach der Gründung und dem Handelsregistereintrag wird es für den Geschäftsbetrieb freigegeben.

Mehr erfahren im Beitrag «Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?»

2. Benötigte Ausweisdokumente

Für die Kontoeröffnung verlangt die Bank einen gültigen amtlichen Ausweis der Personen, die identifiziert werden müssen. Bei einer Einzelfirma ist dies in der Regel die Inhaberin oder der Inhaber. Bei einer GmbH oder AG betrifft dies insbesondere die Gründungsmitglieder sowie die Personen, die die Gesellschaft gegenüber der Bank vertreten. Sie sind später berechtigt, im Namen der Gesellschaft Bankgeschäfte zu tätigen und über das Konto zu verfügen.

3. Erforderliche Unternehmensinformationen

Die Bank benötigt neben persönlichen Angaben auch Informationen zur Geschäftstätigkeit. Dazu gehören beispielsweise Geschäftszweck, geplante Aktivitäten und der vorgesehene Verwendungszweck des Kontos.

Je nach Rechtsform und Gründungssituation können zudem weitere Unterlagen erforderlich sein, etwa Gründungsdokumente, Statuten, Handelsregisterunterlagen oder Nachweise zur Geschäftstätigkeit. Welche Dokumente benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.

Je vollständiger die Angaben und Unterlagen eingereicht werden, desto geringer ist das Risiko zusätzlicher Rückfragen und Verzögerungen bei der Kontoeröffnung.

4. Pflicht zum Handelsregistereintrag

Bei einer GmbH oder AG ist der Handelsregistereintrag Teil der Gründung. Vor der Eintragung muss das vorgesehene Stamm- beziehungsweise Aktienkapital auf ein Kapitaleinzahlungskonto eingezahlt werden. Die Bank bestätigt die Einzahlung, und diese Bestätigung wird für den Handelsregistereintrag benötigt.

Bei einer Einzelfirma ist die Eintragung nicht in jedem Fall von Beginn an obligatorisch. Grundsätzlich besteht die Eintragungspflicht ab einem Jahresumsatz von 100'000 Franken.

Auch ohne Handelsregistereintrag kann bei einer Einzelfirma ein Geschäftskonto eröffnet werden, sofern die erforderlichen Nachweise zur Geschäftstätigkeit vollständig eingereicht werden.

5. Nutzen des Kapitaleinzahlungskontos

Bei der Gründung einer GmbH oder AG ist ein Kapitaleinzahlungskonto erforderlich. Darauf wird das vorgeschriebene Stamm- beziehungsweise Aktienkapital hinterlegt.

Nach der Einzahlung stellt die Bank eine Kapitaleinzahlungsbestätigung aus. Nach erfolgtem Handelsregistereintrag wird das Kapital freigegeben. Bei den meisten Banken wird das Konto anschliessend in ein reguläres Geschäftskonto überführt. Für eine Einzelfirma ist kein Kapitaleinzahlungskonto notwendig.

6. Berechtigung für die Kontonutzung

Bei mehreren Gründungsmitgliedern sollte frühzeitig festgelegt werden, wer das Unternehmen gegenüber der Bank vertreten und über das Geschäftskonto verfügen darf.

Die Zuständigkeit liegt normalerweise bei den Inhaberinnen und Inhabern. Zusätzlich können Vollmachten erteilt werden, zum Beispiel mit Einzel- oder Kollektivzeichnungsrecht. Klare Zeichnungsberechtigungen schaffen eindeutige Zuständigkeiten und erleichtern die Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs.

7. Wohnsitz- und Sitzanforderungen

Nicht jede Bank stellt dieselben Anforderungen an den Unternehmens- oder Wohnsitz. Besonders bei Unternehmen mit internationalem Bezug sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, welche Voraussetzungen gelten. Bei einer Schweizer GmbH oder AG muss die Gesellschaft durch mindestens eine Person vertreten werden können, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat.

Wer diese Anforderungen vor der Kontoeröffnung abklärt, reduziert das Risiko späterer Verzögerungen.

8. Ablauf der Identifikation

Vor der Kontoeröffnung überprüft die Bank die Identität der beteiligten Personen sowie die eingereichten Unterlagen.

Die Identifikation kann je nach Bank persönlich oder digital erfolgen. Welche Personen identifiziert werden müssen, hängt unter anderem von der Rechtsform und der Unternehmensstruktur ab.

Entscheidend ist auch hier eine vollständige Vorbereitung: Fehlende Dokumente oder Angaben können zu zusätzlichen Abklärungen führen und den Prozess verlängern.

9. Anforderungen an den Zahlungsverkehr

Das Geschäftskonto ist mehr als ein Instrument für Ein- und Auszahlungen. Bereits bei der Gründung lohnt es sich, die Anforderungen an den Zahlungsverkehr zu berücksichtigen. Je nach Geschäftsmodell können unterschiedliche Lösungen wichtig sein, etwa für den Rechnungsversand, Kartenzahlungen, den Onlinehandel oder die Anbindung an die Buchhaltung.

Wer die Anforderungen an den Zahlungsverkehr frühzeitig definiert, kann passende Lösungen wählen und seine Finanzprozesse von Beginn an effizient gestalten.

10. Kontowahl und künftiges Wachstum

Die Anforderungen an ein Geschäftskonto verändern sich häufig mit der Entwicklung eines Unternehmens. Neue Mitarbeitende können zusätzliche Benutzerzugänge erfordern. Bei einer Expansion ins Ausland können Fremdwährungskonten relevant werden. Neue Vertriebskanäle können wiederum zusätzliche Zahlungslösungen notwendig machen.

Gerade bei der Gründung lohnt es sich deshalb, nicht nur den aktuellen Bedarf zu betrachten. Ein Geschäftskonto sollte möglichst auch die nächsten Entwicklungsschritte des Unternehmens unterstützen, sodass langfristig ein zentraler Finanzpartner für finanzielle Fragen und Wachstumsschritte zur Verfügung steht.

Dauer der Kontoeröffnung

Die Dauer hängt unter anderem von der Bank, der Rechtsform, der Unternehmensstruktur und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Sind alle erforderlichen Dokumente vorhanden und bestehen keine zusätzlichen Abklärungen, kann die Eröffnung bei vielen Banken innerhalb weniger Arbeitstage erfolgen. Komplexe Eigentumsstrukturen, ausländische Beteiligte oder weitere Prüfungen können den Prozess verlängern. Eine vollständige Vorbereitung ist daher ein wichtiger Faktor für eine effiziente Kontoeröffnung.

Das Konto als Teil der Finanzinfrastruktur

Ein Geschäftskonto ist nicht nur ein administratives Element der Unternehmensgründung. Es bildet eine wichtige Grundlage für den Zahlungsverkehr und weitere Finanzprozesse.Wer Rechtsform, Unterlagen, Zeichnungsberechtigungen und bankseitige Anforderungen frühzeitig klärt, schafft gute Voraussetzungen für einen reibungslosen Start. Gleichzeitig sollte bei der Wahl des Kontos die weitere Entwicklung des Unternehmens berücksichtigt werden.


PostFinance unterstützt Gründerinnen, Gründer und KMU mit verschiedenen Finanzlösungen, vom Geschäftskonto und Kapitaleinzahlungskonto bis zu Lösungen für den geschäftlichen Zahlungsverkehr. Für neu gegründete Unternehmen stehen zudem Startangebote mit Vergünstigungen auf das Geschäftskonto und weitere ausgewählte Lösungen zur Verfügung. Mit PostFinance erhalten Gründerinnen, Gründer und KMU Finanzlösungen aus einer Hand und einen Partner, der sie in verschiedenen Unternehmensphasen begleitet.

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