Leeres Büro: Die Zahl der krankheitsbedingten Abwesenheiten steigt. (Adobe Stock)
Versicherung
10.2.2026 | nzz.ch
Schweizer fehlen wegen psychischer Probleme immer häufiger am Arbeitsplatz – das kostet jedes Jahr Milliarden
Die Zunahme bei psychischen Erkrankungen verteuert Krankentaggeldversicherungen für Unternehmen. Manche erhielten zuletzt gar keinen solchen Schutz mehr. Nun reagieren die Versicherer.
Krankheitsbedingte Arbeitsausfälle nehmen auch in der Schweiz zu. Wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in seiner Onlinepublikation «Soziale Sicherheit» mitteilt, sind die gesundheitsbedingten Absenzen vom Arbeitsplatz in der Schweiz im Zeitraum 2010 bis 2024 um mehr als einen Drittel gestiegen – und zwar von 6,3 auf 8,5 Tage pro Jahr und Vollzeitstelle.
Von deutschen Verhältnissen ist die Schweiz damit noch entfernt. Im nördlichen Nachbarland waren Arbeitnehmer 2024 durchschnittlich 14,8 Arbeitstage krank gemeldet.
Der Anstieg macht aber auch hierzulande Sorgen. Einer der wichtigsten Faktoren für die Zunahme gesundheitsbedingter Absenzen in der Schweiz sind psychische Krankheiten. Wie es in der Publikation weiter heisst, sind bei Krankentaggeldversicherungen laut Daten des Versicherers Swica und der auf Vorsorgeeinrichtungen spezialisierten Lebensversicherungsgesellschaft PK Rück die Fallzahlen mit der Diagnose «psychische Erkrankung» im Verhältnis zum Versichertenbestand innerhalb von zehn Jahren um rund 60 Prozent gestiegen.
Eine repräsentative Studie von Swica und Workmed, einem Kompetenzzentrum der Psychiatrie Baselland, aus dem Jahr 2022 kommt indessen zu dem Schluss, dass psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeiten in 95 Prozent der Fälle Vollzeitkrankschreibungen sind. Zudem dauern sie im Durchschnitt 218 Tage – das sind mehr als zwei Monate länger als der Median bei Krankschreibungen aus körperlichen Gründen.
Diese Entwicklung ist nicht nur für die betroffenen Menschen, sondern auch für die Unternehmen und Anbieter von Krankentaggeldversicherungen sehr problematisch.
Pflicht zur Lohnfortzahlung bei Krankheit
Wenn Mitarbeitende wegen einer Krankheit ausfallen, haben sie für eine gewisse Zeit ein gesetzliches Anrecht auf ihren Lohn – laut dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) liegt die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht je nach Anzahl der Dienstjahre zwischen 3 und 31 Wochen.
Um das Risiko einer Lohnfortzahlung abzudecken und den Arbeitnehmenden eine gute Absicherung zu bieten, schliessen viele Arbeitgeber eine kollektive Krankentaggeldversicherung ab. Diese deckt dann die Lohnfortzahlung ab – laut SVV zumeist zwischen 80 und 90 Prozent des letzten Lohnes und über einen längeren Zeitraum, meist 720 oder 730 Tage. Zudem gilt eine zu vereinbarende Wartefrist: Dabei handelt es sich um eine Art Selbstbehalt. Während dieser Zeit zahlt das Unternehmen selbst den Lohn für erkrankte Mitarbeitende.
Es gibt in der Schweiz zwei Arten der freiwilligen Krankentaggeldversicherung: eine nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) und eine nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). In der Praxis nehmen Arbeitgeber zumeist die Lösung nach VVG, da sie mehr Flexibilität bei den Leistungen ermöglicht. Krankentaggeldversicherungen können als Einzel- oder Kollektivversicherungen abgeschlossen werden.
Der SVV schätzt, dass rund 80 Prozent der Schweizer Arbeitnehmenden über eine Krankentaggeldversicherung abgedeckt sind.
Einzelne Unternehmen bekommen keine Versicherung mehr
Für Schlagzeilen sorgte indessen in den vergangenen Jahren, dass Versicherer manchen Unternehmen eine bestehende Krankentaggeldversicherung kündigten und dass diese keine neuen Offerten bekamen. Manche der Firmen fanden letztlich gar keine Krankentaggeldversicherung mehr. Krankentaggeldversicherungen zählen in der Schweiz zu den freiwilligen Versicherungen und sind nicht obligatorisch.
Manche betroffene kleinere Unternehmen bekamen längere krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeitenden in Form von deutlich höheren Prämien für die Versicherungen zu spüren. «Wenn in KMU Mitarbeiter mit psychischen Erkrankungen länger ausfallen, wirkt sich dies schnell und direkt auf die Prämie aus», sagt Felix Schneuwly, Gesundheitsexperte beim Online-Vergleichsdienst Comparis. Dabei sei es gerade bei kleineren Unternehmen wichtig, dass beim Ausfall eines Mitarbeiters dessen Arbeit nicht einfach auf die anderen aufgeteilt werde – dies könne sonst leicht zu Überlastungen führen, sagt Reto Dahinden, Chef von Swica und SVV-Vorstandsmitglied.
Versicherungslücken verhindern
An seiner Jahresmedienkonferenz Anfang Februar kündigte der SVV nun Neuerungen an, die ab Anfang 2027 in Kraft treten sollen. Dazu zählen Anpassungen am Freizügigkeitsabkommen unter den Krankentaggeldversicherern, wie Dahinden ankündigte. Dies soll Versicherungslücken verhindern.
Ein Teil der geplanten Änderungen ist eine Pflicht zur Vorleistung: Wenn beim Wechsel des Versicherers oder beim Arbeitgeberwechsel unklar ist, welcher Versicherer für laufende Schadenfälle zuständig ist, geht der bisherige zunächst in Vorleistung. Dies soll den versicherten Arbeitgebern mehr Planungssicherheit geben.
Zudem sehen die Anpassungen eine Auffanglösung für Unternehmen vor, die unverschuldet keine Krankentaggeldversicherung mehr finden. Als Grundbedingungen gelten hier, dass die Arbeitgeber ohne Selbstverschulden keine VVG-Krankentaggeldversicherung mehr haben oder mit einer Prämiensatzerhöhung von mehr als 200 Prozent konfrontiert waren und bei mindestens drei Krankentaggeldversicherern abgelehnt wurden. «Betroffene Firmen werden entweder beim bestehenden Versicherer mit einer limitierten Prämiensatzerhöhung wieder aufgenommen oder einem anderen Versicherer zugeteilt», sagte Dahinden.
Damit wollen die Versicherer Ideen in der Politik zur Einführung eines gesetzlichen Obligatoriums für eine Krankentaggeldversicherung entgegenwirken.
Positives Beispiel Unfallversicherung
Schneuwly hält die Initiative der Versicherer für sinnvoll. «Es ist gut, wenn Arbeitgeber und Versicherer versuchen, die Probleme ohne Obligatorium zu lösen», sagt er. Als positives Beispiel im Bereich Prävention diene die Unfallversicherung. Die Zahl der Berufsunfälle sei in den vergangenen Jahren tendenziell zurückgegangen. «Das Problem von Alkohol am Arbeitsplatz wurde beispielsweise erfolgreich bekämpft», sagt der Comparis-Experte.
Die Eindämmung von psychischen Krankheiten sei indessen keine einfache Aufgabe, sagt Schneuwly. Viele Veränderungen in den Betrieben und auf dem Arbeitsmarkt – gegenwärtig beispielsweise Anwendungen aus dem Bereich der künstlichen Intelligenz – kämen so schnell, dass manche Arbeitnehmer damit überfordert seien.
Oft kämen bei solchen Erkrankungen auch Faktoren aus dem Privatleben hinzu, die beispielsweise durch gesellschaftliche Veränderungen entstünden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei beispielsweise nach wie vor für viele jüngere Arbeitnehmer ein schwieriger Spagat, sagt Schneuwly. Deshalb seien psychische Krankheiten keine Berufskrankheiten und folglich nicht durch die Unfallversicherungen gedeckt, sagt er.
Laut Dahinden könnten psychische Erkrankungen zudem durch die konjunkturelle Lage begünstigt werden. In wirtschaftlich schwierigeren Zeiten steige der Druck auf die Arbeitnehmenden, sagt er. «Wenn Unternehmen reorganisieren und Personal abbauen, sehen wir in vielen Fällen, dass die Zahl von psychischen Erkrankungen steigt», sagt er.
Lange Ausfallzeiten verursachen hohe Kosten
Aufgrund der oft langen Ausfallzeiten in den Betrieben sind psychische Erkrankungen auch volkswirtschaftlich ein grosses Problem. Laut Dahinden haben Ausfälle aufgrund von Unfall oder Krankheit im Jahr 2024 in der Schweiz Kosten von rund 12 Milliarden Franken verursacht. Dies seien 4,4 Milliarden Franken mehr als 2010 – gemessen am Bruttoinlandprodukt (BIP) eine prozentuale Zunahme von 25 Prozent. Der organisatorische Mehraufwand für Unternehmen sei darin noch gar nicht enthalten.
Dahinden baut mit Swica auch das betriebliche Gesundheitsmanagement in den Unternehmen aus. «Dabei geht es darum, herauszufinden, wieso Mitarbeitende in einem Betrieb krank geworden sind», sagt er. Dies soll die Früherkennung stärken, um das Entstehen von Krankheiten zu verhindern. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen, den Versicherern, den Arbeitgebern und den Ärzten sei hier sehr wichtig.
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