Für Schweizer Stiftungen steht eine neue Ära der Aufsicht an. (Adobe Stock)
Finanzen
30.1.2026 | nzz.ch
Die Fälle Bucherer und WEF sind kein Zufall: Für Stiftungen ist die Zeit der Milchbüechli-Rechnungen vorbei
Die Aufsicht hat sich neu organisiert, um mehr Kapazitäten für grosse Fälle zu haben. Stiftungsvertreter loben das. Nur: Die Aufsicht verlangt immer mehr Daten und höhere Gebühren.
Sie tragen klingende Namen wie Jacobs, La Roche oder Schmidheiny. Sie engagieren sich für Gemeinwohl und Nachhaltigkeit, fördern Wissenschaft, Kunst oder Kultur – und sie sind meist in Stadtvillen oder historischen Herrschaftshäusern zu Hause. Gemeinnützige Stiftungen sind das barmherzige Gesicht des Wohlstands, mit dem sich Vermögende in positiver Erinnerung halten wollen.
Derzeit existieren in der Schweiz rund 14 000 klassische Stiftungen, also ohne Pensionskassen. Zusammen verwalten sie ein Vermögen von mehr als 140 Milliarden Franken. Etwas mehr als ein Drittel der Stiftungen ist national oder international tätig und untersteht deshalb der Bundesaufsicht; der Rest fällt in die Zuständigkeit der Kantone.
In den vergangenen Monaten gerieten gleich mehrere bedeutende Stiftungen in die Schlagzeilen. So setzte die Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA) bei der Bucherer-Stiftung, die nach dem Tod des kinderlosen Schmuck- und Uhrenunternehmers Jörg G. Bucherer (1936–2023) aktiv wurde, zwei externe Sachwalter ein. Sie sollen sicherstellen, dass Bucherers Vermögen von geschätzt 4 Milliarden Franken vollständig in die Stiftung fliesst und ihrem Zweck entsprechend verwendet wird.
Auch beim Machtkampf zwischen dem World Economic Forum (WEF) und dessen Gründer Klaus Schwab griff die Behörde ein. Die ESA prüfte etwa, ob Schwabs mutmassliche Verfehlungen genügten, um ihm die in den Statuten verankerten Rechte als Forumsgründer zu entziehen. Sie drängte laut mehreren Quellen ausserdem auf eine aussergerichtliche Einigung. Im August kam diese zustande.
«Die Aufsichtsbehörden reagieren deutlich schneller»
Für den Anwalt Thomas Sprecher ist es kein Zufall, dass mit Bucherer und dem WEF innerhalb kurzer Zeit zwei grosse Stiftungen ins Visier der ESA geraten sind. «Seit einiger Zeit reagieren die Aufsichtsbehörden deutlich schneller, sobald sie Hinweise auf Probleme bei einer Stiftung erhalten», sagt der Experte für Stiftungsrecht und Mitautor des Swiss Foundation Code, eines Regelwerks für die gute Führung von gemeinnützigen Stiftungen.
Gerade bei grossen Stiftungen, die unter besonderer Beobachtung der Medien stehen, suchten die Behörden heute rascher das Gespräch mit den Verantwortlichen, sagt Sprecher. «Die Aufsichten operieren nicht im luftleeren Raum. Sie wollen auch verhindern, dass sie selbst in den Fokus geraten.» Zudem müssten die Behörden bei gravierenden Versäumnissen ihrer Kontrollpflicht mit Staatshaftungsklagen rechnen.
Sprecher war in den Fall Bucherer aufseiten des früheren Stiftungspräsidenten Urs Mühlebach involviert und ist deshalb nicht ganz unbefangen. Dass die eidgenössische Aufsicht aktiver geworden ist, bestätigen aber auch andere Branchenkenner – und der ESA-Direktor Nils Güggi selbst.
Stiftungsvermögen gehören niemandem
Die ESA ist trotz Personalausbau noch immer eine Mini-Behörde: 32 Vollzeitstellen, davon 19 für die eigentliche Aufsichtstätigkeit, die Prüfung der Jahresrechnungen. Bei rund 5500 Stiftungen sind das knapp 300 Stiftungen pro Mitarbeiter. Ihre Kernaufgabe: Sie müssen sicherstellen, dass sich am Stiftungsvermögen niemand unrechtmässig bereichert. Anders als Privatvermögen sind Stiftungsvermögen steuerbefreit – und gehören niemandem. Sobald ein Stifter sein Geld in eine gemeinnützige Stiftung einbringt, verliert er das Eigentum daran. Deshalb ist es die Aufgabe des Staates, Missbrauch zu verhindern.
Die ESA kann nicht jede Stiftung im Detail prüfen. Wichtiger sei, zu identifizieren, bei welchen Organisationen genauere Kontrollen nötig seien, sagt Güggi. Dafür entwickelte die Behörde zusammen mit dem Bundesamt für Statistik ein Instrument zur automatisierten Risikobewertung. «Die grosse Mehrheit der Stiftungen können meine Leute nun viel schneller abhandeln – und haben deshalb mehr Kapazität für jene, bei denen Hinweise auf Unregelmässigkeiten bestehen.»
Güggi hat mit der Leitung der ESA vor viereinhalb Jahren eine schwierige Aufgabe übernommen. Die Behörde galt als bürokratisch, kaum digitalisiert und ineffizient; die Mitarbeitenden zeigten sich laut Befragungen unzufrieden. Seither hat sich viel verändert. Das sagt nicht nur Güggi selbst, sondern auch Christoph Degen, Geschäftsführer von Profonds, dem Dachverband gemeinnütziger Stiftungen der Schweiz. Er lobt den ESA-Direktor, trotz den Eingriffen bei Bucherer, dem WEF und anderen Stiftungen: «Die neue ESA-Führung verfolgt einen sehr pragmatischen Umgang mit den Stiftungen.»
Früher sei es zum Beispiel äusserst mühsam gewesen, den Stiftungszweck einer Organisation anzupassen, um auf veränderte Bedürfnisse zu reagieren. Heute zeige sich die Bundesaufsicht offener und gesprächsbereit. «Die kantonalen Behörden sind in einigen Regionen noch deutlich konservativer unterwegs», sagt Degen.
Datenhunger und steigende Gebühren
Ein Kritikpunkt ist jedoch der wachsende Datenhunger. «Oft werden Informationen flächendeckend auf Vorrat verlangt, für die es keine rechtliche Grundlage gibt – und die auch keinen erkennbaren Nutzen bringen», sagt Degen. Seine Kritik beziehe sich vor allem auf einzelne kantonale Aufsichten, aber auch bei der ESA sei das ein Problem. Hinzu komme, dass die Gebühren, welche die Stiftungen an die Aufsichtsbehörde abliefern müssten, in letzter Zeit spürbar erhöht worden seien. «Das schmerzt vor allem kleinere Stiftungen und ist angesichts der zunehmenden Digitalisierung schwer nachvollziehbar.»
In den letzten zwanzig Jahren wurde die Aufsicht ausgebaut. Eine Zäsur war die Revision des Stiftungsrechts von 2006: Seither besteht eine Buchführungspflicht, und jede Stiftung muss eine Revisionsstelle einsetzen. «Das hat zu einer starken Professionalisierung geführt», erklärt Georg von Schnurbein, Professor für Stiftungsmanagement an der Universität Basel. Jede Stiftung müsse heute eine professionelle Jahresrechnung einreichen. «Früher waren das zum Teil einfache Milchbüechli-Rechnungen.»
Neben der rechtlichen Kontrolle entstanden auch freiwillige Standards wie der Swiss Foundation Code. Rechtlich unverbindlich, werden sie von der Aufsicht dennoch zunehmend eingefordert. In der Branche herrscht Einigkeit, dass Stiftungen heute professioneller geführt werden als früher. Konflikte bleiben dennoch wahrscheinlich, schon aufgrund der stark wachsenden Zahl. «Mehr als die Hälfte aller Stiftungen in der Schweiz wurde nach dem Jahr 2000 gegründet», sagt von Schnurbein.
Weniger Kinder, mehr Stiftungen
Die Gründe für diesen Boom sind vielfältig. Eine Rolle spielt die demografische Entwicklung: Immer mehr Menschen, auch wohlhabende, haben keine Nachkommen. «Die Schweiz ist ein reiches Land, in dem es zunehmend frei verfügbare Vermögen gibt. Das begünstigt die Gründung von Stiftungen», so von Schnurbein.
Die Gründung der Bucherer-Stiftung ist nicht das einzige Beispiel aus jüngerer Zeit. Auch der Amag-Erbe Martin Haefner und seine Frau Marianne bestimmten vor rund einem Jahr, ihr Milliardenvermögen nach ihrem Tod für gemeinnützige Zwecke einzusetzen – in den Bereichen Wissenschaft, Technik, Armutsbekämpfung, Kultur sowie Artenvielfalt.
Der ESA-Direktor Güggi, der in seiner Wohngemeinde Hasle bei Burgdorf als SP-Gemeinderat amtet, sieht den Stiftungsboom positiv. Die Skepsis vieler Linker, die hinter jeder Stiftung ein Steuerumgehungsvehikel vermuten, kann er nicht nachvollziehen. «Für die Gesellschaft ist es doch grossartig, wenn Superreiche Teile ihres Vermögens in eine gemeinnützige Stiftung geben, statt ihren Nachkommen zusätzliche Milliarden zu vererben», sagt er. Selbst das bürgerliche Anliegen, Familienstiftungen ohne gemeinnützigen Zweck attraktiver zu gestalten, hält er für sinnvoll – sonst würden diese schlicht im Ausland gegründet.
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